OGV Friedersried

Vorstände

  • 1. Vorstand Georg Fritsch
  • 2. Vorstand Pia Drexler
  • 3. Vorstand Melanie Rückerl
  • Schriftführer Beate Winkler
  • Kassier Diana Schlecht
  • Kassenprüfer Jennifer Schlecht
  • Kassenprüfer Florian Kreitmeier
  • Gerätewart Thomas Hofbauer

Ortsvertreter

  • Friedersried Martina Zwicknagel
  • Friedersried Brigitte Fersch
  • Friedersried Martina Kreitmeier
  • Raubersried Josef Reil
  • Raubersried Bianca Hornauer
  • Thanried Claudia Hieninger
  • Hiltenbach (frei, bei Interesse bitte melden)

 

Gruppenbild 1. - 3. Vorstand

v.l.n.r.: 2. Vorstand Pia Drexler, 1. Vorstand Georg Fritsch, 3. Vorstand Melanie Rückerl

 

Gruppenbild Vorstandschaft



 

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Obst und Gartenbauverein Friedersried
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Friedersried
Satzung
OGV Friedersried
Inhaltsverzeichnis
§1 Name und Sitz des Vereins
2
§2 Zweck des Vereins
2
§3 Mitgliedschaft
2
§4 Ausscheiden aus dem Verein
2
§5 Ausschluss
2
§6 Rechte der Mitglieder
3
§7 Pflichten der Mitglieder
3
§8 Organe des Vereins
3
§9 Mitgliederversammlung (mind. 1 x / Jahr) 3
§10 Einberufung der Mitgliederversammlung 3
§11 Durchführung der Mitgliederversammlung 3
§12 Aufgaben der Mitgliederversammlung 4
§13 Die Vereinsleitung
4
§14 Beschlussfassung in der Vereinsleitung 4
§15 Aufgaben der Vereinsleitung
4
§16 Vorstand
5
§17 Aufgaben des Vorstandes
5
§18 Betriebsmittel
5
§19 Jahresmitgliedsbeitrag
5
§20 Geschäftsjahr
5
§21 Aufgaben des Kassiers
5
§22 Aufgaben des Schriftführers
6
§23 Satzungsänderung
Auflösung des Vereins 6
§24 Inkrafttreten der Satzung
6
 
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Friedersried
§1 Name und Sitz des Vereins
Der Obst- und Gartenbauverein Friedersried (kurz: OGV Friede
rsried) erstreckt seine Tätigkeit auf das
Gebiet des Obst- und Gartenbaus. Der Sitz des Vereins i
st Friedersried.
§2 Zweck des Vereins
1.
Der Verein ist selbstlos tätig. Der Verein bezweckt im Ra
hmen des Obst- und Gartenbaues, die Fö
rderung der Landespflege und des Umweltschutzes zur Erhaltun
g der schönen Kulturlandschaft und der
menschlichen Gesundheit. Der Verein fördert insbesondere
die Ortsverschönerung und dient damit der
Verschönerung der Heimat, der Heimatpflege und somit de
r gesamten Landeskultur.
2.
Der Verein arbeitet gemeinnützig im Sinne des Abschnitts
Steuerbegünstigte Zwecke
der
Abgabenordnung.
3.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vere
ins fremd sind, oder durch unverhä
ltnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mit
tel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemä
ßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
4.
Die Förderung des Erwerbsobstbaues und Erwerbsgartenbaues is
t nicht Aufgabe des Vereins.
§3 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Pe
rson werden. Zum Erwerb der Mitgliedschaft
bedarf es
1.
einer vom Beitretenden unterzeichneten unbedingten Erklärun
g des Beitritts,
2.
eines Aufnahmebeschlusses des Vorstandes. Lehnt der Vo
rstand die Aufnahme ab, so kann der
Abgewiesene Berufung an die Vereinsleitung ergreifen, wel
che endgültig entscheidet.
Personen, welche sich um den Verein und seine Bestrebungen
besonders verdient gemacht haben, kö
nnen
den Antrag der Vereinsleitung von der Mitgliederversammlu
ng zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
§4 Ausscheiden aus dem Verein
Die Mitgliedschaft endet
1.
durch Ableben,
2.
durch Austritt; der Austritt muss schriftlich erklärt werden
und ist nur zum Schluss des Geschäftsjahres
unter Einhaltung einer vierteljährigen Kündigungsfrist mö
glich, der Jahresbeitrag für das laufende Jahr ist
daher voll zu entrichten; der Austretende verliert jeden An
spruch gegen den Verein und sein Vermö
gen,
3.
durch Ausschluss.
§5 Ausschluss
Ein Mitglied kann jederzeit aus dem Verein ausgeschlossen we
rden
1.
wegen einer unehrenhaften Handlung,
2.
wegen Rückständen von Beiträgen, welche trotz zweifacher Ma
hnung nicht entrichtet wurden.
Die Ausschließung erfolgt durch Beschluss des Vorstandes um
Schluss des Geschäftsjahres. Vor der
Beschlussfassung ist dem auszuschließenden Mitglied Geleg
enheit zur Äußerung zu geben. Der Ausschließ
ungsbeschluss hat die Tatsachen, auf denen die Ausschlie
ßung beruht, sowie den gesetzlichen oder
satzungsmäßigen Ausschließungsgrund anzugeben. Der Beschluss
ist dem ausgeschlossenen Mitglied vom
Vorstand unverzüglich mittels eingeschriebenen Briefes mitzu
teilen. Vom Zeitpunkt der Absendun
g
desselben, kann das Mitglied nicht an der Mitgliedervers
ammlung teilnehmen, es sei denn, dass der
Ausgeschlossene Berufung gegen den Ausschluss eingelegt hat
.
 
 
 
 
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Friedersried
§22 Aufgaben des Schriftführers
Der Schriftführer erledigt alle schriftlichen Vereinsarbeiten n
ach den Weisungen des Vereinsvorsitzenden. Ü
ber alle Versammlungen des Vereins und alle Sitzungen der
Vereinsleitung und des Vorstandes hat er in ein
besonderes Niederschriftenbuch fortlaufend eine ausführlich
e Niederschrift einzutragen.
Alle Niederschriften sind vom Vereinsvorsitzenden und vom Sch
riftführer zu unterzeichnen.
Der Schriftführer fertigt sofort nach Jahresabschluss im Behneh
men mit dem Vereinsvorsitzenden den Tä
tigkeitsbericht so zeitig, dass er der ordentlichen Mitglied
erversammlung vorgelegt werden kann.
§23 Satzungsänderung
Auflösung des Vereins
1.
Anträge auf Satzungsänderung oder Auflösung des Vereins,
welche nicht von der Vereinsleitung
ausgehen, bedürfen der Unterstützung von mindestens ein
em Fünftel der Vereinsmitglieder und mü
ssen mindestens vier Wochen vor der beschließenden Mitglie
derversammlung beim Vorstand
schriftlich eingereicht werden.
2.
Zur Satzungsänderung und Auflösung des Vereins ist eine
Drei-Viertel-Mehrheit der Mitglieder
erforderlich.
3.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfal
ls seines bisherigen Zwecks fällt das
Vermögen des Vereins an
a) Filialkirchenverwaltung Friedersried die es unmittelba
r und ausschließlich für gemeinnützige
Zwecke zu verwenden hat
oder
b) an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an ei
ne andere steuerbegünstigte Körperschaft
zur Verwendung fü
r --
§24 Inkrafttreten der Satzung
Die Satzung tritt mit dem Tag der rechtsgültigen Beschlussf
assung durch die Mitgliederversammlung in
Kraft.
Friedersried, den 02.03.1993
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